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   BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16   

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BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16 (https://dejure.org/2016,17096)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2016 - 1 BvR 742/16 (https://dejure.org/2016,17096)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 (https://dejure.org/2016,17096)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausstrahlungswirkung des Verbots der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Art 3 Abs 3 S 2 GG) auch bei Beurteilung von zivilrechtlichem Mitverschulden (§ 254 Abs 1 BGB) - hier: Anspruchskürzung zu Lasten eines Rollstuhlfahrers wegen ...

  • verkehrslexikon.de

    Anspruchskürzung zu Lasten eines Rollstuhlfahrers wegen Nichtanlegens eines allein für den Transport in einem Fahrzeug vorgesehenen Beckengurtes

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Mitverschulden des Rollstuhlfahrers beim Nichtanlegens eines Beckengurtes

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeldbegehren eines behinderten Verkehrsunfallgeschädigten; Ausstrahlungswirkung der Grundrechte als objektive Grundsatznormen im bürgerlichen Recht; Einfluss des Verbots der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung in die ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausstrahlungswirkung des Verbots der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Art 3 Abs 3 S 2 GG) auch bei Beurteilung von zivilrechtlichem Mitverschulden (§ 254 Abs 1 BGB) - hier: Anspruchskürzung zu Lasten eines Rollstuhlfahrers wegen ...

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    BVerfG entscheidet mit Beschluss vom 10.6.2016 - 1 BvR 742/16 - zum von der Kfz-Versicherung behaupteten Mitverschulden eines Rollstuhlfahrers bei einer Kollision mit einem Pkw auf dem Fußgängerüberweg.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldbegehren eines behinderten Verkehrsunfallgeschädigten; Ausstrahlungswirkung der Grundrechte als objektive Grundsatznormen im bürgerlichen Recht; Einfluss des Verbots der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung in die ...

  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeldbegehren eines behinderten Verkehrsunfallgeschädigten; Ausstrahlungswirkung der Grundrechte als objektive Grundsatznormen im bürgerlichen Recht; Einfluss des Verbots der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung in die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rollstuhlfahrer: Ohne Beckengurt - kein Mitverschulden…

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bannstrahl trifft kleinen Amtsrichter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle zivilgerichtlicher Urteile

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitverschulden - und das Verbot der Benachteiligung Behinderter

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Unfall mit Rollstuhlfahrer und dessen Mitverschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3014
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
    Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden; eine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen ist nur zulässig, wenn dafür zwingende Gründe vorliegen (vgl. BVerfGE 99, 341 ).

    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, NJW 2000, S. 2658 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
    Die Kammer nimmt die zulässige Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Dies ist mit dem Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG unvereinbar und erweist sich hier nicht nur als Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall, sondern deutet zugleich auf eine generelle Vernachlässigung der Bedeutung des Verbots der Benachteiligung behinderter Menschen für die Beurteilung eines Mitverschuldens und damit auf einen geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen hin (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13

    Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bei der

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, NJW 2000, S. 2658 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris, Rn. 11).

    Die Würdigung der Frage eines etwaigen Mitverschuldens des Beschwerdeführers an seiner durch den nicht angelegten Beckengurt objektiv mitverursachten Verletzung (§ 254 Abs. 1 BGB) ist daher im Lichte der grundgesetzlichen Bestimmung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu sehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
    Im bürgerlichen Recht haben die Grundrechte als objektive Grundsatznormen Ausstrahlungswirkung, die vor allem bei der Interpretation von Generalklauseln und anderen "Einbruchstellen" zur Geltung zu bringen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 81, 40 ).
  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
    Er muss sich "verkehrsrichtig" verhalten, was sich nicht nur durch die geschriebenen Regeln der Straßenverkehrsordnung bestimmt, sondern durch die konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie nach dem, was den Verkehrsteilnehmern zumutbar ist, um diese Gefahren möglichst gering zu halten (vgl. BGH, NJW 2014, S. 2493 ).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
    Aus ihm folgt - über das sich aus dem Wortlaut unmittelbar ergebende Verbot der Benachteiligung hinaus - im Zusammenwirken mit speziellen Freiheitsrechten, dass der Staat eine besondere Verantwortung für behinderte Menschen trägt (vgl. BVerfGE 96, 288 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob dabei der Einfluss der Grundrechte grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
    Dieses kontrolliert vielmehr nur, ob dabei der Einfluss der Grundrechte grundlegend verkannt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, NJW 2000, S. 2658 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2016 - 1 BvR 742/16
    Im bürgerlichen Recht haben die Grundrechte als objektive Grundsatznormen Ausstrahlungswirkung, die vor allem bei der Interpretation von Generalklauseln und anderen "Einbruchstellen" zur Geltung zu bringen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 81, 40 ).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Untersagt sind letztlich alle Ungleichbehandlungen, die für Behinderte zu einem Nachteil führen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris, Rn. 11 und vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, juris, Rn. 10; siehe auch BVerfGE 99, 341 ).

    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist nur zulässig, wenn zwingende Gründe eine solche rechtfertigen (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 99, 341 ; ferner BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, juris, Rn. 10; Baer/Markard, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 3, Rn. 544; Nußberger, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 314; Kischel, in: Epping/Hillgruber, Beck'scher Online-Kommentar GG, 37. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 236; Krieger, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 89).

    Untersagt sind letztlich alle Ungleichbehandlungen, die für Behinderte zu einem Nachteil führen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris, Rn. 11 und vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

    Es ist insbesondere von den Zivilgerichten bei der Interpretation von Generalklauseln und anderen auslegungsfähigen und wertungsbedürftigen Normen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, Rn. 37).
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Nach dem Willen des Verfassungsgebers fließt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen als Teil der objektiven Wertordnung auch in die Auslegung des Zivilrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/99 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 2710/16 -, Rn. 2).

    Das Benachteiligungsverbot wirkt sich insbesondere bei der Auslegung zivilrechtlicher Generalklauseln (vgl. BVerfGE 99, 341 ), bei der Bestimmung von Verkehrssicherungspflichten und des Mitverschuldens (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, Rn. 10) oder des als üblich Hinzunehmenden aus (vgl. Baer/Markard, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 3, Rn. 538 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16

    Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Ausstrahlungswirkung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ins Zivilrecht (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13, ZfSch 2016, 414; Beschluss vom 10.06.2016 - 1 BvR 742/16, [...]; Caspar, EuGRZ 2000, 135, 141 ff.), zumindest wenn der Klägerin der Beweis gelungen wäre, dass die Beklagte und/oder ihre Betreuerin der Klägerin tatsächlich im Vorfeld der Aufnahme der Beklagten verschwiegen haben, dass diese an schwerer Unruhe mit entsprechenden Schreiattacken und einer stark ausgeprägten Echolalie leidet.
  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Umfang der Kostenfestsetzung in einem

    Im Rahmen der Prüfung, welche Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem gegen seine Vermieterin über mehrere Jahre geführten Rechtsstreit notwendig waren, könnte das Landgericht gehalten gewesen sein, die Ausstrahlungswirkung des besonderen Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und des Rechts auf persönliche Mobilität aus Art. 20 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, NJW 2016, S. 3013, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2016 - 1 BvR 742/16 -, NJW 2016, S. 3014, Rn. 10, jeweils m.w.N.).
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